Gefunden auf http://www.nobikom.de/wbb2/thread.php?threadid=8132 Wieweit sich das für die Schweiz wohl übernehmen lässt? ZITAT: Zitat: Original von Troubadix Übrigens sind die GP3XX rein für lizensierten Funk (Betriebsfunk, Bahnfunk ect.) bzw. für professionelle Anwendungen zugelassen und niemals für Privatanwendungen! Einzige Ausnahme: Funkamateure mit Lizenz dürfen sie auf den Amatuerfunkbändern betreiben. Nach meiner Rechtsauffassung ist der unlizensierte …