PMR446 mit Betriebfunkgerät (zB. Motorola GPXX)

Quelle: http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/04138/index.html?lang=de

PMR-Anlagen mit programmierten PMR 446-Kanälen

Die Nutzung der PMR-Frequenzen ist konzessionspflichtig. Die für PMR geltenden technischen Anforderungen sind nicht genau gleich wie jene für PMR 446; sie unterscheiden sich namentlich im Bereich der Antenne (die bei PMR 446 integriert, d.h. nicht austauschbar sein muss) und der maximal abgestrahlten Leistung.

Grundsätzlich können nur die von der Konzession abgedeckten Kanäle oder Frequenzen auf PMR-Anlagen programmiert werden. In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein dürfen jedoch die 8 Kanäle zwischen 446.00625 und 446.09375 MHz des PMR 446-Frequenzbandes ebenfalls von PMR-Anlagen genutzt werden, die keine integrierte Antenne haben, sofern diese die Anforderungen gemäss RIR0507-07 erfüllen. Die maximale effektive Strahlungsleistung auf diesen Kanälen beträgt 0.5 W mit einer Bandbreite von 12.5 kHz. Nur Sprachmitteilungen sind zulässig.

Amateurfunkanlagen

Für Amateurfunker bestimmte Funkanlagen sind dagegen auf den PMR 446-Frequenzen nicht zulässig. Die Anforderungen an Amateurfunkanlagen sind in der Norm EN 301 783-2 umschrieben und entsprechen nicht den Anforderungen für PMR 446 (z.B. bezüglich Frequenzstabilität, Leistung in den Nebenkanälen, Störstrahlung usw.).

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