Gefunden auf http://www.nobikom.de/wbb2/thread.php?threadid=8132
Wieweit sich das für die Schweiz wohl übernehmen lässt?
ZITAT:
Zitat: Original von Troubadix
Übrigens sind die GP3XX rein für lizensierten Funk (Betriebsfunk, Bahnfunk ect.) bzw. für professionelle Anwendungen zugelassen und niemals für Privatanwendungen! Einzige Ausnahme: Funkamateure mit Lizenz dürfen sie auf den Amatuerfunkbändern betreiben. Nach meiner Rechtsauffassung ist der unlizensierte private Betrieb dieser Geräte auch auf PMR- oder Freenetfrequenzen nicht erlaubt, weil die lizenzfreien „Jedermannfrequenzen“ nur mit Geräten genutzt werden dürfen, die exakt dafür gebaut und abgenommen wurden. Selbst wenn die GP’s leistungsmässig den Anforderungen der Jedermannfrequenzen entsprechend abgeglichen wurden, ist der Betrieb nicht erlaubt.Einspruch!
Mit der alten Verfügung zu Freenet (2m) und PMR446 (70cm) war es so, das nur Funkgeräte mit besonderen Auflagen (fest montierte Antenne, kein Betrieb bei angeschlossenem Netzteil usw.) genutzt werden durften.
All diese Beschränkungen sind ersatzlos gestrichen.
Es gilt seit Verfügung 78/2003 nur noch das, was da wirklich drinn steht.
Hab diese Verfügung (bezieht sich auf PMR446, für Freenet ist die Situation ebenso) mal angehängt und aufgrund mehrerer Anfragen den entsprechenden Bereich mal angemarkt.Und laut dieser Verfügung gibt es nur noch die Kanaldefinitionen, die Leistung, und die Beschränkung auf Handfunkgeräte.
Siehe auch hier der dritte Absatz unten:
http://www.funktechnik-hueser.de/Betriebsfunk.html
Völlig legal, und (leider) schon massenhaft im Einsatz – auch in Bereichen wo es aus Sicherheistechnischen bendenken nix zu suchen hat!
Zitat: Original von TroubadixDas bedeutet, wenn Du die Geräte in der Öffentlichkeit benutzt, und das bekommt jemand mit, der um diese Dinge weis und bei der „falschen“ Behörde arbeitet, kann es grossen Ärger geben. Nur wenn sich solch ein Beamter nicht wirklich auskennt.
Denn das was unter dem Strich zählt, ist das was da an der Antennenschnittstelle rein und raus geht.
Die BnetzA hat dafür geeignete Testmittel dabei, andere Behörden nicht.
Daher bekommen die Geräte, die ich auf Kundenwunsch verfügungskonform einrichte, generell ein Label auf die Rückwand geklebt wo drauf steht wann und von wem das Gerät nach welcher Verfügung das Gerät arbeitet.
Selbstverständlich gehen solche Geräte dann auch nur mit CPS-Passwortschutz raus.
Ich kann damit zwar nicht verhindern das da jemand nach mir rumpfuscht, aber zumindest nutze ich das als zusätzliche Hürde.Wichtig ist nur, das im Falle einer Messung da bei Freenet und PMR446 eben halt maximal 500mW und die richtigen Frequenzen/Modulationen rauskommen.
Wer sich freilich erwischen lässt, wärend er ne Yagi drann hat, oder während er dort mit einem Mobilgerät oder gar Feststation arbeitet, ist Ärger vorprogrammiert.
Da braucht’s dann keine Messung mehr, das blosse Auge erkennt bereits das sowas niemals gemäß der Verfügungsauflagen ist.Kürzlich war hier mal soein Thema angeschnitten worden, von einem sehr interessanten Nachwuchsförderungsprojekt, die interessante HFG-Spielerreien als Quasi-Feststation die Verfügungen schon ziemlich fehlinterpretiert haben.
Aber wo kein Kläger…da kein Richter…
http://www.verkehrskindergarten.de/eqso-…sstatus-t7.htmlSind das noch Handfunkgeräte in gewöhnlicher HFG-Nutzung?
(Netzeil, NF-Installation, feste Verkabelung, Dauerbetrieb..)Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
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www.funktechnik-hueser.de
http://www.nobikom.de/wbb2/attachment.php?attachmentid=2627 oder Vfg78_2003_PMR446 analog